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| Die Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V. ist Mitglied im "Verband deutscher Musikschulen" | ||||
| Dies bedeutet: | ||||
| Diese Musikschule ist eine öffentliche, also allgemein zugängliche Einrichtung. | ||||
| Die Musikschule ist einem öffentlichen Bildungsauftrag verpflichtet. | ||||
| Sie nimmt dabei kultur- , jugend-, und sozialpolitische Aufgaben wahr. | ||||
| Die Musikschule erzielt keine Gewinne, sondern ist als gemeinnützig anerkannt. | ||||
| Veranstaltungen der Musikschule tragen zum örtlichen Musikleben bei. | ||||
| Die Lehrkräfte müssen eine musikalische Fachausbildung haben. | ||||
| Die Schule wird von einer Fachkraft mit musikalisch-pädagogischer Ausbildung geleitet. | ||||
| Lehrkräfte und Schulleitung sind in der Regel Angestellte der Musikschulträger. | ||||
| Musikschulen sichern ihren Schülern einen qualifizierten und kontinuierlichen Unterricht zu. | ||||
| Nach fachlichen Maßgaben wird Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht erteilt. | ||||
| Die Musikschule bietet eine Musikalische Grundausbildung an. | ||||
| Sie macht ein breitgefächertes Angebot an Instrumental-/Vokalunterricht. | ||||
| Außerdem bietet sie eine Vielfalt von Ensemblefächern verschiedenster Besetzung . | ||||
| Ergänzungsfächer und Projekte erweitern das Unterrichtsangebot. | ||||
| Das
Angebot der Musikschule folgt dem "Strukturplan für Musikschulen"
des VdM. Dieser garantiert ein sorgfältig abgestimmtes Ausbildungskonzept. |
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| Für den Unterricht sind die Rahmenlehrpläne des VdM verbindlich. | ||||
| Bei den Gebühren werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt (Ermäßigungen). | ||||
| Auf Antrag können Leihinstrumente zur Verfügung gestellt werden. | ||||
| Die Musikschule informiert und berät auf Wunsch - kostenlos und unverbindlich. | ||||
| Musikschulen mit dem Zeichen "Mitglied im VdM" bilden eine gute Gemeinschaft. | ||||
| Die Leistungen des VdM kommen unmittelbar der Sicherung der Qualität zugute. | ||||